Mittwoch, 15. September 2021

Reichhold-Areal Hausen: Öffentliche Interessen vernachlässigt

Die GLP hat ausführlich Stellung genommen zum Gestaltungsplan für das Reichhold-Areal in Hausen und Lupfig, der zur Mitwirkung aufgelegen ist. Hier die kurze zusammenfassende Medienmitteilung dazu.

Deutlichen Diskussions- und Verbesserungsbedarf ortet die GLP beim Gestaltungsplan für das Reichhold-Areal, genau wie zuvor bei der Ortsplanung von Hausen. Wer behauptet, alles sei bestens aufgegleist und müsse nur noch durchgewinkt werden, erweckt einen falschen Eindruck. Überdimensionierte Baufelder mit zu hohen Volumen fügen sich auf dem Reichhold-Areal ungenügend ans angrenzende Wohngebiet von Hausen und in die Landschaft ein, und sie erzeugen potenziell zu viel Verkehr. Die GLP spricht sich für mehr städtebauliche Sorgfalt (moderatere Baumassen, geringere Gebäudehöhen, besser gegliederte Baukörper, mehr Frei- und Grünräume), ein ambitionierteres Energiekonzept sowie die Zulassung von Wohnnutzungen in Teilen des Areals aus.

 

Die Nutzungsvorschriften scheinen zu wenig auf die beschränkten Kapazitäten des Verkehrsnetzes abgestimmt. So sollte man am Verkehrsengpass Hauptstrasse-Süd nicht zwei Tankstellen zulassen. Bei Nutzungen mit intensivem Publikumsverkehr ist Zurückhaltung geboten, und deren Parkplatzzahl ist gering zu halten. Trotz anderslautender Absichten werden die Möglichkeiten des öffentlichen Verkehrs nicht ausgeschöpft: Dass nicht geplant ist, rechtzeitig zum Start des Reichhold-Areals einen Weg zum Bahnhof Lupfig einzurichten, ist unverständlich.

 

Die Gemeinden Hausen und Lupfig haben bis jetzt die öffentlichen Interessen auf dem Reichhold-Areal zu wenig geltend gemacht. Sie sind Landeigentümer im Areal und haben zudem das Recht, von den Grundeigentümern eine Mehrwertabgabe zu verlangen, weil deren Grundstücke durch die Aufzonung einen Mehrwert erfahren. Dies sollte für attraktive öffentliche Angebote genutzt werden (z. B. Park, Sport- oder Spielstätte). Um das Vorhaben auf dem Reichhold-Areal besser in der Bevölkerung abzustützen, schlägt die GLP die Bildung einer Begleitkommission vor, in der Anwohnende, Vereine, Parteien usw. ihre Anliegen vorbringen können.