Verdichtung an allen Ecken und Enden?

Stellungnahme der GLP Hausen zur Ortsplanungsrevision der Gemeinde Hausen.

Sicht auf Hausen vom Guggerhübel - Bild: Reto Miloni

 

Geschätzte Damen und Herren,

Wir bedanken uns für die Möglichkeit, uns zur Ortsplanungsrevision der Gemeinde Hausen zu äussern, sowie für die zur Verfügung gestellten umfassenden und übersichtlichen Unterlagen. Wir bitten Sie, unsere Stellungnahme in die Planung einfliessen zu lassen. Für Rückfragen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

 

Wir unterstützen ausdrücklich

  • die Angleichung der BNO an die schweizweite Harmonisierung der Baubegriffe,
  • die zusätzliche Zone für öffentliche Bauten zwischen Süssbach und Zubringer,
  • die neuen Vorschriften in der Zone für öffentliche Bauten sowie
  • die Massnahmen im Naturschutzbereich.

 

Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Ortsplanung einer Überarbeitung bedarf, bevor sie bewilligt werden kann.
Dies vorab aus folgenden Gründen:

  • Das Bevölkerungswachstumspotenzial ist durch eine Überarbeitung der Bauvorschriften - vor allen im Gebiet westlich des Bahn-/Zubringereinschnittes - zu senken.
  • Die Bauvorschriften in den Wohnzonen sind zu überarbeiten (vor allem beim grossen Grenzabstand).
  • In einem Mobilitätsentwicklungskonzept ist aufzuzeigen, wie die Verkehrsentwicklung mit dem Bevölkerungswachstum Schritt halten kann.
  • Wir schlagen vor, mit Hilfe einer beratenden Energiekommission die Eckpunkte einer modernen Energiepolitik in die BNO zu integrieren.

 

Mit bestem Dank für die Aufmerksamkeit und mit freundlichen Grüssen

 

Ch. Mühlhäuser, Präsident
R. Miloni, Vorstandsmitglied

Hausen, 25. Januar 2021

1. Entwicklungsaussichten der Gemeinde

Mit der neuen BNO schafft Hausen ein grosses Potenzial für die Verdichtung der bestehenden Baugebiete. Bis 2040 kann die Einwohnerzahl von 51 auf 71 Einwohner pro Hektare Nettosiedlungsfläche und somit von 3650 (2019) auf 4400 Einwohner wachsen. Auf dem Reichhold-Areal wird im gleichen Zeitraum zusätzlich ein Potenzial für 1200 bis 1400 Arbeitsplätze geschaffen.

 

Eine sich eindimensional am abstrakten Ziel von rund 70 Einwohnern pro Hektare orientierende Verdichtung, wie sie der Kanton für Hausen als Element des «urbanen Entwicklungsraums» stipuliert, ist für den kleinteilig gewachsenen Typus von Hausen ungeeignet. In allen Quartierbeschrieben und Zonentypen wird «Verdichtung» und «Nachverdichtung» zum Primat erhoben - als ob bauliche Konzentration - für sich allein - je einen Gewinn an Urbanität, Lebensqualität oder Nachhaltigkeit garantiert hätte. Die GLP bezweifelt jedenfalls, dass Verdichtung an allen Enden und Ecken der Gemeinde Hausen das Mass aller Dinge ist.

 

Es ist zu befürchten, dass die Gemeinde von der Dynamik der geplanten Entwicklung überwältigt wird, ohne dass rechtzeitig adäquate Massnahmen im Verkehrs- und Infrastrukturbereich ergriffen werden können. Insbesondere könnte Hausen durch die Aufwertung und Überbauung des dem Kanton gehörenden Landes zwischen Hausen und Windisch sowie als Folge von baulichen Verdichtungen in Hausen-Nord zusammen mit der Industrieansiedlung im Reichhold-Area verkehrsmässig von zwei Seiten her stranguliert werden. Mit der Schaffung von zu grossen Wachstumspotenzialen nimmt sich die Gemeinde selbst die Möglichkeit, ihre Entwicklung massvoll zu steuern und zu koordinieren.

 

Wir fordern daher erstens eine etappierte Entwicklung des Reichhold-Areals in Abstimmung mit der Nachbargemeinde Lupfig.

 

Zweitens ist auch das Innenverdichtungspotenzial der übrigen Baugebiete von Hausen zu etappieren und zu reduzieren. Dabei stehen die Gebiete westlich des Bahn-/Zubringereinschnittes im Vordergrund, deren Verdichtung bevölkerungsmässig ins Gewicht fällt und die vom öffentlichen Verkehr vergleichsweise schlecht erschlossen sind. Grundsätzlich stehen wir der Verdichtung positiv gegenüber, sie schafft auch einen Anreiz zur Erneuerung des teilweise veralteten Gebäudeparks. Es geht uns primär um die Steuerung des Wachstums der Gemeinde. Daher fordern wir eine Reduktion des möglichen Bevölkerungswachstums durch eine Überarbeitung der Zonenvorschriften.

 

Mit einem Mobilitätsentwicklungskonzept sollen drittens die Pendlerströme und Verkehrsbewegungen sowie deren Bewältigung für die einzelnen Etappen nachgewiesen werden. Dazu gehört ein periodisches Monitoring der tatsächlichen Entwicklung.

2. Reichhold-Areal

Das Reichhold-Areal wurde als reine Arbeitszone konzipiert. Wir fragen uns, ob nicht - mindestens im nördlich gelegenen Teil - eine gemischte Wohn- und Arbeitszone anzustreben wäre, um ein urbanes, sicheres Quartier mit besser durchmischter Nutzung zu schaffen und Wege zwischen Wohnen, Arbeit und Freizeit zu verkürzen. Bauherren schätzen gemischte Zonen in der Regel, und die Nachfrage nach Büroarbeitsplätzen, Geschäftsräumen und Dienstleistungsräumlichkeiten dürfte tendenziell sinken (durch Homeoffice, Online-Shopping usw.) – jene nach Wohnraum dürfte hingegen nicht zurückgehen.

Der Vorstand der GLP Hausen beim Reichhold-Areal - Bild: Brigitte Keller

 

Das Gebiet muss über das Verkehrskreuz aus A3 und Südbahn/Zubringer mit dem Industriegebiet Lupfig zusammenwachsen können. Vielleicht wird es Firmen geben, die in beiden Gebieten vertreten sind, wahrscheinlich werden Geschäftsbeziehungen entstehen und so eine Cluster-Bildung begünstigen (zum Beispiel die Bildung eines IT-Clusters unter Einbezug der Firma green.ch), vielleicht wollen Arbeitnehmende aus dem Reichhold-Areal im Antalis-Personalrestaurant zu Mittag essen: Die Gebiete gehören verbunden. Dringend ist insbesondere, dass die Lücke im Langsamverkehrsnetz beim Amag-Areal geschlossen wird.

 

Das Reichhold-Areal schafft zwangsläufig ein beträchtliches Potenzial an zusätzlichem Pendler- und Publikumsverkehr. Wenn der Verkehr mit Motorfahrzeugen geschieht, droht beim Seebli-Knoten ein Kollaps, und der Hauptstrasse drohen beträchtliche Zusatzbelastungen. Die generierten Verkehrsströme sind deshalb möglichst niedrig zu halten und mit dem öffentlichen Verkehr (und dem Langsamverkehr) abzudecken. Wir schlagen daher für das Reichhold-Areal eine Grundbuchanmerkung mit einer quantitativen Begrenzung der Verkehrsmenge auf der Strasse vor (wie beim Kunz-Areal in Windisch). Bei der Überschreitung einer noch zu definierenden Grenze wird eine zweckgebundene Abgabe an die Gemeinde fällig (die zum Beispiel für die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs einzusetzen ist). Die gute Erreichbarkeit des Bahnhofs Lupfig vom Reichhold-Areal aus (per Velo, zu Fuss, auch mit dem Bus) ist überdies absolut zentral.

 

Das Reichhold-Areal ist ein Gestaltungsplan-Pflichtgebiet. Zu den Zielvorgaben aller Gestaltungspläne gehört (BNO Paragraph 5e) „eine überdurchschnittlich effiziente Energienutzung auf Grundlage eines Energiekonzeptes“. Für das Pflichtgebiet Reichhold sind keine weiteren Energievorgaben aufgeführt (BNO, Paragraph 7). Daher soll an dieser Stelle bei den Zielvorgaben ergänzend ein Energiekonzept mit den Zielen „Energieeffizienz“, „Emissionsarmut“, „Einsatz erneuerbarer Energie“ und mit einem Baustandard von mindestens Minergie P/A verlangt werden.

 

Durch die Überbauung des Reichhold-Areals werden letzte Reste des ehemaligen grünen Siedlungstrenngürtels zwischen Hausen und Lupfig bzw. zwischen Eitenberg und Guggerhübel verschwinden. In Ost-West-Richtung sollten daher auf dem Areal mehr als nur streifenweise Baumreihen und nicht zusammenhängende Grünräume (Grünraum Süd und Nord und undefinierter innerer Grünraum) möglich sein. Angesichts dessen ist eine Erhöhung der Grünflächenziffer und eine konzeptionelle Aufwertung des Gestaltungsplans in Absprache mit der Gemeinde Lupfig angezeigt. Dann entspricht das Areal eher dem Park-Charakter mit modernen Misch-Nutzungen, den z.B. moderne IT-und Dienstleistungsunternehmen heute fordern.

3. Verkehr

3.1 Öffentlicher Verkehr

Klare Verbesserungen sind beim öffentlichen Verkehr anzustreben. Der Takt des Busses ist mit dem Bevölkerungswachstum zu verdichten. Die Verspätungen beim Bus müssen der Vergangenheit angehören. Das ist auf regionaler Ebene zu lösen, mit einem Verkehrsmanagement und baulichen Investitionen in die Strasseninfrastruktur (z. B. Busspuren oder alternativen Busrouten).

 

Zudem ist die Frage einer zusätzlichen Bahnhaltestelle in Hausen erneut zu prüfen. Beim Zweispurausbau der Südbahnlinie wurde dies vor Jahren geprüft und verworfen, weil der Bus die Gemeinde in ihrer gesamten Länge besser erschliesst. In der Folge wurde der Takt des Busses Nummer 364 verdichtet. Dies beginnt nun an seine Grenzen zu stossen.

 

Zwei Argumente sprechen für eine erneute Prüfung der Bahnhaltestelle: Erstens die Probleme in der Region mit der Pünktlichkeit der Busse und zweitens das vorgesehene bzw. ermöglichte starke Bevölkerungswachstum im Gebiet westlich des Bahn-/Zubringereinschnittes (in den Gebieten Holzgasse und Tannhübel). Diese Gebiete sind zum Teil zu weit von der nächsten Bushaltestelle entfernt (mehr als 300 Meter).

 

Die neue Bahnhaltestelle könnte beispielsweise im Bereich zwischen Holzgasse und Schützenhaus zu liegen kommen und wäre zweckmässigerweise mit einer Langsamverkehrsverbindung über den Bahn-/Zubringereinschnitt zu kombinieren.

 

3.2 Hauptstrasse
Um den Durchgangsverkehr von der Hauptstrasse abzuhalten und ein ansprechendes Dorfzentrum schaffen zu können, ist - vor dem Start der Ansiedlung von Betrieben im Reichhold-Areal - ein Gesamtkonzept für die Hauptstrasse in Hausen auszuarbeiten (vgl. KGV, S. 30 – seltsamerweise fehlt bei den Abhängigkeiten das Velowegnetz C2).

 

Sinnvolle Massnahmen an der Hauptstrasse sind aus Sicht der GLP: Die als Möglichkeit erwähnte (KGV, S. 33) Verhängung eines Lastwagenfahrverbots (mit Zubringer-Ausnahme), die Schaffung eines optischen Portals an den Dorfeingängen und einer Tempo 30-Zone im Bereich der T-Kreuzung und der Mehrzweckhalle (etwa vom Huserhof-Parkplatz bis zur Einmündung des Geerenwegs).

 

Der aktuell vorgesehene Teilausbau der Hauptstrasse im Bereich Crameri/Sooremattstrasse ist dafür zurückzustellen.

 

3.3 Langsamverkehr
Es gibt in der Gemeinde gute Langsamverkehrsverbindungen, aber auch einige Lücken und Schwach- bzw. Gefahrenstellen. Beim Veloverkehr ist das Netz zu komplettieren und in ein regionales Radroutennetz einzubinden. Letzteres ist bei den Zielen im Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) zu ergänzen (S. 28, Fuss-und Veloverkehr).

 

Der Kreisel Baschnagel (inkl. Ein- und Ausfahrt der Tankstelle Sonnenland) ist im KGV als Gefahren- bzw. Defizitstelle für den Fuss- und Veloverkehr zu benennen (Karte Defizite und Potenziale). Hier kommen drei Radrouten zusammen (Büntefeldstrasse Hausen, Hauptstrasse Hausen und Reutenenstrasse Windisch). Velofahrende sind angesichts der Verkehrssituation und der Verkehrsmenge ungenügend geschützt. Der Kreisel ist zudem für Fussgängerinnen und -gänger fertigzustellen (zwei Fussgängerstreifen und ein Teil des Trottoirs fehlen).

Büntefeldstrasse - Bild: Hörbi Künzi

 

Die Velo-Route Büntefeldstrasse/Cholerweg/Schützenhausweg (KGV, S.40) ist zur Hauptroute aufzuklassieren und an den Kreuzungen besser zu signalisieren. An beiden Enden ist sie mit durchgehenden Anschlüssen zu versehen: Durch Schliessung der Lücke beim Amag-Areal ist eine Fortsetzung in Lupfig vorzusehen. Diese dient aber nicht nur der Verbindung mit dem Bahnhof Lupfig, zu ergänzen ist die nicht erwähnte Verbindung ins Industriegebiet Lupfig (KGV, S. 39). Auf der anderen Seite sind die Anschlüsse in Richtung Brugg-West (Steinmattstrasse/Unterwerkstrasse) und zur Reutenenstrasse in Windisch (sie führt zur Süssbachunterführung und zum Bahnhof Brugg Seite Campus) sicherzustellen.

 

Wir befürworten eine durchgehende Langsamverkehrsroute entlang dem Süssbach, die anders als vorgesehen (KGV, S. 40) auch für Velos benutzbar sein soll. Dazu gehört, dass die Verbindung der Wissmatte in die Werkhofstrasse für Velos geöffnet wird.

 

Auf der Hangroute (Iltisstrasse-Obere Parkstrasse-Fürligweg-Gislifluhstrasse-Sonnhaldestrasse) kann man von der Münzentalstrasse bis fast zum Gemeindehaus gelangen, ohne die Hauptstrasse zu berühren. Diese gerade von Schülerinnen und Schülern oft benützte Route ist ins Langsamverkehrsnetz aufnehmen (KGV, S.40). In Zukunft wäre einmal eine Fortsetzung Richtung Sooremattquartier wünschenswert, indem – was von der Topografie und der Parzellierung her nicht ganz einfach ist - die Lücke zwischen Sonnhaldestrasse und Lindhofstrasse (Netzlücke Fuss- und Veloverkehr in der Karte „Defizite und Potenziale“) geschlossen wird. Z. B. könnte sich die Gemeinde ein Wegrecht sichern, wenn sich die Gelegenheit bietet. So könnte man in Zukunft vielleicht einmal von der Münzentalstrasse bis in die Badi Heumatten oder Richtung Windisch gelangen, ohne die Hauptstrasse zu benutzen.

 

Auch unabhängig von einer allfälligen Bahnhaltestelle wäre eine zusätzliche Brücke für Velos und Fussgänger über den Bahn-/Zubringereinschnitt sinnvoll (im Bereich zwischen Holzgasse und Schützenhaus).

 

Zudem sind eine Veloroute auf der Kestenbergstrasse nach Windisch sowie eine direkte Veloverbindung vom Lilienweg zum Freibad Heumatte zu ergänzen. Beides fehlt im KGV.

 

An der Bushaltestelle Post sind - wie im KGV vorgeschlagen (KGV; S. 41) – gedeckte Veloabstellplätze zu ergänzen.

 

3.4 Parkierung
Vorgesehen ist die Möglichkeit, von Verkehrserzeugern ab 50 Parkplätzen ein Mobilitätskonzept zu verlangen (BNO Paragraph 59). Aber dies soll zwingend verlangt werden (keine Kann-Formulierung) und ab 30 Parkplätzen gelten.

4. Wohnzonen

Die Angleichung an die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) als Folge des Beitrittsbeschlusses des Kantons Aargau ist an sich zu begrüssen. Darin ist u.a. geregelt, dass die Kantone sich verpflichten, die Baubegriffe und Messweisen in ihrem Planungs- und Baurecht zu vereinheitlichen. Wenn ein Begriff nicht gebraucht wird, muss er auch nicht ü̈bernommen werden. Von diesem Recht macht Hausen im Entwurf seiner BNO insofern reichlich Gebrauch, als wichtige Instrumente wie etwa der Gebäudeabstand, maximale Gebäudelängen und Mehrlängenzuschläge gar nicht mehr vorgesehen sind.

Grafik: Reto Miloni 

 

Heikel wird dies vor allem dort, wo exzessive Aufzonungen vorgesehen sind und neue dichte Zonentypen geschaffen werden (z.B. in der Wohnzone Wc). Wenn dann noch die grossen Grenzabstände - die mit der jetzt gültigen Bauordnung gegenüber der Vorversion bereits «geschleift» wurden – in den Wohnzonen Wa und Wc völlig entfallen, aber parallel dazu ein Aufwuchs zu Vollgeschossen mit zusätzlichen Gebäudehöhen ermöglicht wird, entstehen fragwürdige und vor allem schlecht besonnte und wenig nutzbare Zwischenzonen zwischen den Bauten (siehe Grafik). Mit der Grünflächenziffer allein kann eine genügende Besonnung und Durchgrünung der Gebäudezwischenräume nicht sichergestellt werden.

 

Die GLP schlägt daher vor, durch Wiedereinführung des grossen Grenzabstandes von acht Metern in den Zonen Wa und Wc Korrekturen anzubringen (siehe Grafik). Der grosse Grenzabstand soll insbesondere den Zutritt von Luft, Licht und Sonne zwischen höher werdenden Baukörpern besser gewährleisten. Namentlich auf der Hauptwohnseite mit ihren grösseren Fenstern ist er bei Wohnräumen, Aufenthalts-, Schlaf-, Ess- und Erholungsräumen massgeblich. Darüber hinaus ist besser zu begründen, warum man meint, auf Mehrlängenzuschläge und Gebäudeabstände a priori verzichten zu können.

5. Dorfkernzone

Wir fragen uns, ob mit den äusserst detaillierten Bauvorschriften für die Dorfkernzone (BNO Paragraph 12) nicht etwas erhalten werden soll, was gar nicht mehr existiert. Der alte Dorfkern ist leider weitgehend verschwunden, auch das Brunnerhaus ist durch einen Neubau ersetzt worden. Im Bereich der Kreuzung Hauptstrasse/Holzgasse wäre daher die Gelegenheit, ein neues Zentrum mit einem neuen Gesicht zu schaffen. Stattdessen will man weitgehend nicht mehr original vorhandene Strukturen erhalten und droht dadurch weiter in Beliebigkeit abzusinken.

Sicht auf die T-Kreuzung Hauptstrasse/Holzgasse - Bild: Corine de Kater

6. Kompetenzen Gemeinderat

In zahlreichen Passagen der BNO werden dem Gemeinderat Kompetenzen mit Kann-Formulierungen eingeräumt (Gemeinderat kann einen Gestaltungsplan verlangen, kann die Baumassenziffer BZ im Reichhold-Areal erhöhen, kann die Zahl der Abstellplätze im Reichhold-Areal reduzieren, kann eine höhere Ausnützungsziffer am Tannhübel bewilligen, kann andere Nutzungen im Dorfkern bewilligen usw.) Die Ausnützungsziffern in den Wohnzonen (betroffen ist die Wohnzone Wc), in der Strukturerhaltungszone Tannhübel und in der Dorfkernzone sind in der BNO abschliessend zu regeln. Jedenfalls sind die Kann-Kompetenzen des Gemeinderates genauer zu spezifizieren, indem präzise Ziele oder Kriterien genannt werden.

7. Energie

Das Thema Energie wird in der BNO eher stiefmütterlich behandelt. Es ist komplex und stark in Bewegung. Wir empfehlen daher die Schaffung einer beratenden Energiekommission, welche den Gemeinderat unterstützt, um das Verhältnis zu den Industriellen Betrieben der Stadt Brugg (IBB) zu regeln und die Umsetzung der bundesrätlichen Energiestrategie 2050 auf Gemeindeebene sowie deren Integration in die BNO zu unterstützen. Alternativ könnte sich die vom Gemeinderat geplante beratende Kommission für Gestaltungsfragen (BNO Paragraph 70) auch um bauliche und energetische Aspekte von Bauvorhaben kümmern. Die GLP Hausen ist gerne bereit, sich an dieser Kommissionsarbeit aktiv zu beteiligen.

8. Denkmalschutz

Wir regen die Prüfung der Frage an, ob die zweite römische Wasserleitung wenigstens punktuell erhalten und dem Publikum gezeigt werden kann (beispielsweise auf dem Reichhold-Areal). Dafür wären geeignete Schutzmassnahmen zu treffen. Diese Leitung ist nämlich länger und in ursprünglicherem Zustand als die noch funktionierende, geschützte Wasserleitung, die über die Jahrhunderte unterhalten wurde.

9. Plakatwerbung

Abstimmungsplakate an Kandelabern usw. werden allgemein verboten (BNO  Paragraph. 64, Abs. 5). Auf dieses vorgesehene Verbot ist ersatzlos zu verzichten. Die Demokratie ist auf preisgünstige Möglichkeiten für die Wahlwerbung angewiesen.

10. Regionale Zusammenarbeit

Beim Verkehr ist Hausen im Sandwich, ohne Kooperation mit den Nachbargemeinden können keine guten Lösungen erarbeitet werden. Für die Planung ist die kleinteilige Gemeindeaufteilung ein Hindernis. Auch ansonsten ist es mit der vielgepriesenen Autonomie der Gemeinde nicht weit her, da Hausen in sehr vielen Aufgabenbereichen von regionalen Organisationen oder Nachbargemeinden abhängt. Entsprechend ist die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden zu intensivieren und die Mitsprache der Gemeinde Hausen zu verbessern.

 

Die GLP schlägt vor, dass der Gemeinderat zusammen mit den anderen Gemeinden der Region ein Projekt zur Vertiefung der regionalen Zusammenarbeit und zur Verbesserung von deren Strukturen lanciert.